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Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ)

Was ist das?

 
Das FSJ ist ein gesetzlich geregelter Freiwilligendienst, ein Angebot zu sozialem und bürgerschaftlichem Engagement.
 
 
 
  • Junge Menschen von 16 bis 27 Jahren können sich in einer sozialen Einrichtung ihrer Wahl engagieren und dort mitarbeiten.
  • Das FSJ hat zum Ziel, die Persönlichkeitsbildung zu fördern, soziale und interkulturelle Erfahrungen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken.
  • Das FSJ kann von 6 bis längstens 18 Monate geleistet werden.
  • Der Einsatz wird pädagogisch begleitet, dient als Orientierungsjahr zwischen Schule und Ausbildung und wird auch als (Vor-)Praktikum für Ausbildung und Studium anerkannt.
  • Das FSJ wird auch für die Zivildienstzeit anerkannt.

Wenn Du

 
  • Dich beruflich orientieren möchtest
  • Dich ein Jahr lang für andere Menschen einsetzen willst
  • Deine persönliche Eignung für einen sozialen Beruf testen möchtest
  • bereit bist, Dich mit Dir selbst und mit anderen Menschen auseinanderzusetzen
  • gesellschaftliche und politische Zusammenhänge kennenlernen und hinterfragen möchtest

dann bist Du richtig im Freiwilligen Sozialen Jahr!

 
 

Wann beginnt das FSJ?

Das FSJ beginnt in der Regel in jedem Jahr am 1. August oder 1. September und endet nach 12 Monaten. Du kannst es auch in Absprache mit der Einsatzstelle bis zu 6 Monate verlängern.

Leistungen

Das Bundes-Gesetz zur Förderung eines FSJ/FÖJ regelt die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen. Auf dieser Grundlage werden folgende Leistungen gewährt:
 
 
  • ein monatliches Taschengeld
  • Geldersatzleistungen für Verpflegung und Fahrtkosten
  • einige Einsatzstellen stellen eine kostenlose Unterkunft zur Verfügung
  • 26 Urlaubstage bei einem 12-monatigen Dienst
  • Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)
  • Fortzahlung des Kindergeldes
  • der Anspruch auf Waisenrente bleibt bestehen
Die Arbeitszeit entspricht der einer Vollzeitbeschäftigung (39 Stunden pro Woche).
Die Einteilung der Arbeitszeit richtet sich nach den Erfordernissen der Einrichtung, in der ein FSJ absolviert wird: Früh-, Spät-, Wochenenddienste. Nachtdienste sind ausgeschlossen!
Bei Jugendlichen unter 18 Jahre gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Zum Ende des FSJ-Jahres erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein qualifiziertes Zeugnis und ein Zertifikat über
  • den praktischen Einsatz in der sozialen Einrichtung
  • über die begleitenden Bildungsseminare

Aktuelles

  • Get the seminar started!

    Block M macht den Anfang in der Kolping Bildungsstätte Coesfeld mehr

  • Herzlich Willkommen im FSJ!

    350 Freiwillige beginnen ihren Dienst im Bistum Münster mehr

Termine

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